Funktion 2 von 6 · Vorfälle
Wenn etwas passiert Einmal erfassen, keine Frist verpassen.
Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall laufen die Uhren ab dem Moment, in dem Sie davon wissen. UniqSuite sagt Ihnen, was zu melden ist und bis wann.

Worum es geht
Im Ernstfall hat niemand Zeit, Gesetzestexte zu lesen. Nach dem BSIG ist eine frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden fällig, die Meldung mit erster Bewertung binnen 72 Stunden und die Abschlussmeldung einen Monat danach. Wer zusätzlich unter den Cyber Resilience Act fällt oder Hochrisiko-KI betreibt, hat weitere Meldewege.
Was Sie damit tun
- Einen Vorfall einmal erfassen, mit Zeitpunkt der Kenntnis, Auswirkungen und betroffenen Diensten.
- Sehen, welche Meldepflichten sich aus Ihren Regelwerken ergeben.
- Die Fristen-Timer im Blick behalten: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat.
- Maßnahmen und Erkenntnisse aus dem Vorfall direkt in den Maßnahmenplan übernehmen.
Was Sie davon haben
- Keine verpasste Meldung, weil jemand die Frist falsch berechnet hat.
- Ein vollständiger Verlauf, falls die Aufsicht später nachfragt.
Gehört zu diesen Schritten
Bezug zu den Regelwerken
- BSIG § 32: Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen
- BSIG § 30 Abs. 2 Nr. 2: Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- ISO/IEC 27001, Anhang A 5.24 bis 5.28: Umgang mit Informationssicherheitsvorfällen
- CRA Art. 14: Meldepflichten der Hersteller
Die Bezüge zeigen, wo die Anforderungen herkommen. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung.
Sehen Sie sich das mit Ihren eigenen Fragen an.
In einer halben Stunde zeigen wir Ihnen, wie diese Funktion in Ihrem Alltag aussieht. Oder Sie prüfen vorher im Quick-Check, wo Sie stehen.
