Schritt 5 von 6 · Do
Plan und Umsetzung Wer macht was bis wann.
Aus den Risiken werden Aufgaben. Jede bekommt eine verantwortliche Person, eine Frist und einen Status, und genau so wird sie nachverfolgt.

Worum es geht
Die meisten Sicherheitsprojekte scheitern nicht an der Analyse. Sie scheitern daran, dass Maßnahmen in Protokollen stehen und niemand sie nachhält. Nach dem BSIG muss die Geschäftsleitung die Maßnahmen umsetzen und ihre Umsetzung überwachen. Dafür braucht sie eine Liste, die stimmt.
So gehen Sie vor
- Sie legen zu jedem Risiko eine oder mehrere Maßnahmen an, oder übernehmen die Vorschläge von UniqSuite.
- Sie vergeben Zuständige, Fristen und Prioritäten.
- Die Verantwortlichen aktualisieren den Status selbst. Nachweise hängen sie direkt an die Maßnahme.
Was UniqSuite Ihnen abnimmt
- Was erledigt ist, erscheint sofort im Dashboard und in den Berichten. Niemand muss Folien nachpflegen.
- Die Erklärung zur Anwendbarkeit entsteht aus Ihren Antworten und Begründungen. Sie müssen sie nicht von Hand schreiben.
Am Ende haben Sie
Die Erklärung zur Anwendbarkeit, einen Umsetzungsbericht und einen Bericht für die Geschäftsleitung.
Bezug zu den Regelwerken
- ISO/IEC 27001, Abschnitt 6.1.3: Risikobehandlungsplan und Erklärung zur Anwendbarkeit
- ISO/IEC 27001, Abschnitt 8: Betrieb
- BSIG § 38 Abs. 1: Die Geschäftsleitung setzt die Risikomanagementmaßnahmen um und überwacht ihre Umsetzung
Die Bezüge zeigen, wo die Anforderungen herkommen. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung.
Wie weit sind Sie bei diesem Schritt?
Der Quick-Check zeigt es in zwei Minuten. Oder Sie lassen sich UniqSuite mit Ihren eigenen Fragen zeigen.
